Was gegen eine Impfpflicht spricht!

Die Diskussion um eine Impfpflicht wird viel zu emotional geführt, auf beiden Seiten!

Das das Thema „Impfpflicht“ unsere Gesellschaft weiter spalten würde war von vornherein klar. Dies wurde und wird seitens der Ampel-Regierung sowie auch anderen Befürwortern einer Impfpflicht zumindest billigend in Kauf genommen.

Schauen wir in die Vergangenheit der deutschen Geschichte brauchen wir gar nicht soweit zurück zuschauen und finden einige Beispiele für Impfpflichten, welche auf den ersten Augenschein nicht verfassungswidrig und somit legal waren:
In der DDR gab es seit 1953 eine Impfpflicht gegen Pocken und Tuberkulose, später kamen noch Kinderlähmung, Diphtherie, Wundstarrkrampf und Keuchhusten hinzu, 1970 dann noch die Masern.
In der BRD gab es bis Ende 1975 eine allgemeine Impfpflicht gegen die Pocken, diese war hochumstritten, da viele die Verletzung der Persönlichkeitsrechte reklamierten. Doch das Bundesverwaltungsgericht urteilte 1959, dass die Impfpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Seit 1970 gibt es in der BRD (und ab 1989 in ganz Deutschland) keine Impfpflicht mehr.

Doch was ist mit der „Masern-Impfpflicht“ in Kitas, Schulen und dem Gesundheitswesen? Hier handelt es sich juristisch betrachtet nicht um eine Impfpflicht. Es besteht lediglich eine Meldepflicht der nicht gegen Masern geimpfte Personen durch die jeweiligen Institutionen (Kitas, Schulen, etc.) sowie einem Betretungs- und Beschäftigungsverbot der ungeimpften Personen. Besucht ein nicht gegen Masern geimpftes Kind nicht die KiTa besteht hier juristisch auch kein Problem.
Anders sieht das in Schule und Gesundheitswesen aus: Die Schulpflicht steht juristisch über dem Masern-Gesetz und beinhaltet in Deutschland auch die Präsenzpflicht. Eltern müssen ihr nicht gegen Masern geimpftes Kind also in die Schule schicken (und diese muss das Kind auch beschulen), anderenfalls drohen hohe Bußgelder für die Eltern. Ist dieses Kind aber nun ungeimpft in der Schule liegt ein Verstoß i.S.d. Masern-Gesetzes vor (Betretungsverbot), dies führt dann ebenfalls zu hohen Bußgeldern für die Eltern. Nicht desto trotz handelt es sich eben nicht um eine unmittelbare Impfpflicht. Ähnlich ist die Situation im Gesundheitswesen: Auch hier wir kein Mitarbeiter direkt gezwungen, sich gegen Masern impfen zu lassen, er darf nur nicht mehr seinem Beruf nachgehen. Dies führt natürlich entsprechend zu finanzielle Einbußen.
Die Meldepflicht bei der Masernimpfung durch die Institutionen ist übrigens aktuell schon zum zweiten Mal verschoben worden, Stand heute bis zum 31.07.2022. Bis dahin können also keine Bußgelder verhängt werden. Ob die Meldepflicht weitere Male verschoben wird kann heute noch nicht gesagt werden, da noch ein abschließendes Verfahren vor dem BVerfG in Karlsruhe anhängig ist.

Auch bei der Covid-Impf“pflicht“ im Gesundheitswesen sowie der aktuell diskutierten allgemeinen Covid-Impf“pflicht“ handelt es sich nicht um eine unmittelbare Impfpflicht. Analog zur „Masern-Impfpflicht“ geht es „nur“ um Betretungsverbote für ungeimpfte Personen. Wenn diese gegen das Betretungs/Beschäftigungsverbot verstoßen, drohen hohe Bußgelder. Zuständig für die Kontrollen sowie die Einleitung der Bußgeldverfahren sind die jeweiligen Gesundheitsämter.
Sowohl das Gesetz zur Impfpflicht im Gesundheitswesen als auch die allgemeine Impflicht sind/wären zeitlich befristet: Ersteres bis zum 15.03.2023, zweiteres im Entwurf bis zum 31.12.2023. Natürlich kann niemand eine Impfung rückgängig machen, wer aber diesen Zeitraum ungeimpft durchhält hat nach dem Ende der Befristung (Stand heute) keine Einschränkung mehr. Das diese mittelbare Impfpflicht von den Betroffenen sehr wohl im Alltag als Impfpflicht empfunden wird ist nachvollziehbar. Im Übrigen zeigt sich dies auch heute schon bei der Betrachtung der 2G und 2G-Plus Regelungen, welche jeglicher wissenschaftlicher Betrachtung widersprechen und ausschließlich gedacht sind, den Druck auf ungeimpfte Personen zu erhöhen.

War nicht so gemeint

Auch in Österreich zeigt sich ein Umdenken: Viele Menschen lassen sich eben nicht durch den subtilen Druck der Regierung und dem zynischen Ansatz, es wäre ja kein Impfzwang, zur Covid-Impfung nötigen. Wie oben ausgeführt ist es auch absolut zu empfehlen, wenn möglich die Zeit der Befristung zu überbrücken. Durch die dadurch entstehenden Personalausfälle schlägt dieses Vorgehen umgehend zurück und stellt die Regierung vor kaum zu lösende Probleme.

https://www.sueddeutsche.de/meinung/oesterreich-impfpflicht-impfgegner-corona-1.5518871

Um überhaupt bewerten zu können ob die „Covid-Impfpflicht“ verfassungsgemäß ist, gilt es zu prüfen, ob i.S.d. Infektionsschutzes ein allgemeiner Vorteil zu erwarten ist. Bei der aktuellen Zahl der Impfdurchbrüche, der schweren Verläufe trotz Impfung sowie des gleichhohen Risikos der Weitergabe des Virus wie bei ungeimpften Personen ist es mehr als zweifelhaft, dass evidente Begründungen pro Pflicht vorhanden sind.
Auf der anderen Seite gilt es zu bewerten, welche schweren und ggfs. tödlichen Nebenwirkungen es gibt. Eine „Pflicht“ würde bedeuten, dass der Staat billigend in Kauf nimmt, dass gesunde Menschen durch die erzwungene Impfung schwer erkranken und auch sterben.
Es verwundert nicht, dass der Staat mit millionenschweren Kampagnen das Narrativ „Der Pieks ist sicher“ in die Köpfe wäscht, und auf der anderen Seite jede öffentliche Diskussion über Nebenwirkungen der Covid_Impfungen im Keim erstickt und die Vertreter dieser Contra-Position diffamiert und mundtot macht.

Allgemeine Covid-Impfpflicht ist verfassungswidrig

Mittlerweile gibt es ein sehr umfangreiches Rechtsgutachten zu dem Thema. Auch der Verfassungsexperte Wolfgang Bosbach kommt zu diesem Ergebnis:

https://report24.news/deutsches-rechtsgutachten-allgemeine-corona-impfpflicht-ist-verfassungswidrig/?feed_id=11600

https://www.presseportal.de/pm/153584/5133044


Ein unglaublich tiefgehender Beitrag zu den schweren Impf-Nebenwirkungen sowie dem öffentlichen Umgang mit den Impf-Geschädigten kommt von Rolf Merk (Volljurist und Vorsitzender des Stadtrechtsausschusses der Stadt Mainz):

https://www.berliner-zeitung.de/news/seit-meiner-impfung-ist-nichts-mehr-wie-es-war-li.207931

Auch das Thema der Übersterblichkeit analog zu den Impfkampagnen sowie die vielen Herzerkrankungen und Todesfälle im Spitzensport kommen langsam aber sicher in der Öffentlichkeit an:

Die Liste des Schreckens »plötzlich und unerwartet« verstorbener Sportler wird länger. Bayern-Profi Thomas Müller stellt das sogenannte deutsche Register für Todesfälle im Sport vor, das Tim Maier, Mannschaftsarzt bei der deutschen Nationalmannschaft, führt.

Fazit

Zwar ist nicht per se die Pflicht einer Impfung verfassungswidrig, sicher aber die diskutierte allgemeine Covid-Impfpflicht: Die Wirkung der Impfung ist zumindest sehr zweifelhaft, die Nebenwirkungen auf jeden Fall unstrittig sehr hoch und sehr tragisch.
Unsere Aufgabe muss es jetzt sein, vor allem die schweren Folgen der Covid-Impfungen zu validieren, öffentlich zu machen, und immer mehr Menschen zu motivieren die Dinge zu hinterfragen und die Missstände öffentlich zu machen.

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